Erbschaften & Legate
Über das eigene Leben hinaus Gutes tun: Viele Menschen möchten ihr Vermächtnis für einen Zweck einsetzen, der ihnen viel bedeutet. Hier findest du alles Wichtige zu Testament, Legat und Erbschaft zugunsten von Menschen mit Behinderungen.
Das sagt eine Spenderin
«Mit meinem Erbe will ich dazu beitragen, das Leben von Menschen mit Behinderungen inklusiver zu gestalten.»
Erblasserin für die Stiftung Züriwerk
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- Hintergründe zur Stiftung Züriwerk
- möglicher Zweck des Nachlasses besprechen
Häufig gestellte Fragen
Wie schreibe ich ein gültiges Testament?
Du möchtest sicher gehen, dass dein letzter Wille genauso verwirklicht wird, wie du es dir wünschst? Dann regele deinen Nachlass in einem Testament. Dazu stehen zwei Möglichkeiten offen:
- Privates Testament
- Notarielles Testament
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Legat?
Ein Legat ist ein Fixbetrag, der einer Organisation oder einer Person zugeteilt wird.
Eine Erbschaft hingegen errechnet sich aus der frei verfügbaren Quote des Nachlasses. Hier weist du einen Prozentsatz der frei verfügbaren Quote zu, die begünstigte Organisation oder Person wird so zur Miterbin.
Wie kann die Stiftung Züriwerk in meinem Nachlass begünstigt werden?
Wenn du die Stiftung Züriwerk als Erbin einsetzen möchtest, muss die Stiftung als Legate-Nehmerin oder als Erbin im Testament aufgeführt sein. Ein Testament ist also zwingend notwendig.
Wie kann ich sicher sein, dass meine Spende in meinem Sinne eingesetzt wird?
Die Stiftung Züriwerk ist ZEWO-zertifiziert. Deine Spende ist bei uns in guten und verlässlichen Händen.