Spendenprojekt «Unterstützte Kommunikation»
Hilfsmittel, die Menschen mit Einschränkungen in der Kommunikation unterstützen, können echte Gamechanger sein. Sie helfen, ein Grundbedürfnis besser zu erfüllen und verbessern so die Lebensqualität entscheidend und nachhaltig.

Marko kommuniziert in Lauten und unterstreicht diese mit Gebärden. Oftmals muss die Betreuerin nachfragen, ob sie Marko verstanden hat.
Mit anderen Personen in Kontakt zu treten, Nähe und Erlebnisse auszutauschen, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Kommunikation bedeutet Austausch von Botschaften oder Informationen zwischen Personen auf verschiedene Arten und Wege.
Für Klientinnen und Klienten mit kognitiver Beeinträchtigung, deren Lautsprache nicht oder nur in Ansätzen vorhanden ist, ist die Möglichkeit einer alternativen Kommunikation ein wesentliches Instrument von Teilhabe und Selbstbestimmung. Sie sind darauf angewiesen, dass sie sich über andere Kommunikationskanäle ausdrücken können und verstanden werden. Zum Beispiel durch Gebärden, Mimik oder Mithilfe von Fotos und Symbol-Tafeln.
Auch computer-unterstützte Kommunikation findet in unseren Ateliers und Wohnangeboten Anwendung. All diese Kommunikationsformen nennt man «Unterstützte Kommunikation». Hierbei spielen elektronische Geräte, wie Taster, Talker oder Tablets eine bedeutende Rolle. Sie ermöglichen es, die Lautsprache durch eine synthetische Sprache zu ersetzen.
In den Ateliers und Wohngruppen haben wir noch kein Gerät, das nach den Bedürfnissen von Marko oder anderen Klientinnen und Klienten ohne verbale Sprache eingerichtet ist. Mit Ihrer Spende schaffen wir die notwendigen Tablets mit entsprechender Software an.


Selbstverständlich ist die Stiftung Züriwerk ZEWO-zertifiziert.
Spenden-Kontakt
Für Überweisungen per E-Banking oder Einzahlungsschein finden Sie nachfolgend unser Spendenkonto:
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Spenden an Nonprofit-Organisationen mit Zewo-Gütesiegel können im Kanton Zürich bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Dies gilt ab einer Spendesumme von insgesamt mindestens 100 CHF pro Jahr bis zu 20% des Nettoeinkommens (§ 32 lit. b StG ZH). Spenderinnen und Spender von Beträgen über CHF 50.00 erhalten dafür von der Stiftung Züriwerk einen schriftlichen Beleg.
Alexandra Elser
Leiterin Fundraising