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Mit einer Erbschaft oder einem Legat Züriwerk unterstützen

Über das eigene Leben hinaus Gutes tun: Vielen Menschen möchten ihr Vermächtnis für einen Zweck einsetzen, der ihnen viel bedeutet. Hier finden Sie Informationen betreffend Testament, Legat und Erbschaft.

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Wie schreibe ich ein gültiges Testament?

Sie möchten sicher gehen, dass Ihr letzter Wille genauso verwirklicht wird, wie Sie es sich wünschen? Dann regeln Sie Ihren Nachlass in einem Testament. Dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:

  • Privates Testament
  • Notarielles Testament

Ein Legat ist ein Fixbetrag, der einer Organisation oder einer Person zugeteilt wird. Eine Erbschaft hingegen errechnet sich aus der frei verfügbaren Quote des Nachlasses. Sie weisen einen Prozentsatz der frei verfügbaren Quote zu, die begünstigte Organisation wird so zur Miterbin.

Wenn Sie die Stiftung Züriwerk als Erbin einsetzen möchten,  müssen Sie die Stiftung als Legate-Nehmerin oder als Erbin in Ihrem Testament aufführen. Ein Testament ist dafür zwingend notwendig.

Wie kann ich sicher sein, dass meine Spende in meinem Sinne eingesetzt wird?

Selbstverständlich ist die Stiftung Züriwerk ZEWO-zertifiziert. Ihre Spende ist bei Züriwerk in guten und verlässlichen Händen.

 

 

 

 

Weitere wichtige Vorlagen, die Sie hier herunterladen können:

Patientenverfügung
Vorsorgeauftrag

Sie benötigen weitere Unterstützung? Sehr gerne stehe ich für ein persönliches Gespräch oder Fragen zur Verfügung:
Alexandra Elser, a.elser@zueriwerk.ch, T: 044 405 71 33.

    Spenden-Kontakt

    Für Überweisungen per E-Banking oder Einzahlungsschein finden Sie nachfolgend unser Spendenkonto:

    Postfinance AG
    Konto-Nr.: 80-63242-2
    Kontoinhaber:
    Stiftung Züriwerk
    Baslerstrasse 30
    8048 Zürich
    IBAN: CH27 0900 0000 8006 3242 2

    Spenden an Nonprofit-Organisationen mit Zewo-Gütesiegel können im Kanton Zürich bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Dies gilt ab einer Spendesumme von insgesamt mindestens 100 CHF pro Jahr bis zu 20% des Nettoeinkommens (§ 32 lit. b StG ZH). Spenderinnen und Spender von Beträgen über CHF 50.00 erhalten dafür von der Stiftung Züriwerk einen schriftlichen Beleg.

    Alexandra Elser

    Leiterin Fundraising

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