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SPIEL OHNE GRENZEN

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Montag 20. Dezember 2021

Corona: Aktuelle Informationen und Massnahmen

Die Gesundheit unserer Klientinnen und Klienten, unserer Mitarbeitenden sowie unseres Fachpersonals steht für uns an erster Stelle. Deshalb bitten wir Sie, die folgenden Massnahmen stets zu beachten und sorgfältig umzusetzen. Sie schützen damit sich selbst, Ihre Angehörigen und unser Personal. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Die Massnahmen basieren auf den rechtlich verbindlichen Anordnungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürichs (GDZ) und des Kantonalen Sozialamt Zürich (KSA).


Gesund bleiben: Helfen Sie mit.

Geselligkeit und Zusammensein sind wichtig und haben in Zeiten der Pandemie eine neue Bedeutung erhalten. Gleichzeitig erfordert die aktuelle Lage mit steigenden Inzidenzen und dem Unsicherheitsfaktor Omikron wieder eine erhöhte Achtsamkeit und Einschränkungen in der Anzahl Kontakte. Wir bitten Sie im eigenen Interesse, sowie dem Interesse Ihrer Mitmenschen die aktuellen Regeln des Bundesamts für Gesundheit einzuhalten.

 

Besuche im Wohnbereich

Wir bitten Sie, sich vor Ihrem Besuch frühzeitig telefonisch mit der zuständigen Fachperson in Verbindung zu setzen, um sich über die aktuelle Situation zu informieren und den Termin zu koordinieren.

Zertifikatspflicht

  • In sozialen Einrichtungen müssen alle Besucherinnen und Besucher über 16 Jahren, die direkten Kontakt mit Klientinnen und Klienten haben und wo Abstände nicht eingehalten werden können, über ein gültiges COVID-19-Zertifikat oder über die Bescheinigung eines negativen Testergebnisses verfügen.
  • Bitte beachten Sie die beschränkte Gültigkeitsdauer der Testergebnisse: Antigen-Schnelltests sind 24 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden gültig ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.
  • Der Bund übernimmt die Kosten der Antigen-Schnelltests, die in Testzentren, Apotheken oder von Ärzten durchgeführt werden.
  • Bitte bringen Sie einen gültigen Identitätsausweis mit.
  • Bei Notfällen und in Krisen- oder Palliativsituationen entfällt die Zertifikatspflicht.

Maskentragepflicht

  • In der Stiftung Züriwerk gilt für alle Besucherinnen und Besucher inklusive schulpflichtige Kinder eine Maskentragepflicht.

Für wen gelten diese Regeln?

  • Diese Vorgaben gelten für Angehörige, Versorger und externe Bezugspersonen unserer Bewohnerinnen und Bewohner ebenso wie für externe Dienstleister.
  • Die Regelung für Schnupperaufenthalte in Wohngruppen und bei Neueintritten richten sich nach den aktuellen behördlichen Vorgaben und werden von den Fachpersonen kommuniziert.

 

Tagesstätten- und Atelierbetrieb

  • Die Tagesstätten sind geöffnet.
  • In Innenräumen von Züriwerk sind Hygienemasken zu tragen, sobald sich mehrere Personen in einem Raum befinden.
  • Ausserdem bitten wir Sie als Besucherin und Besucher um Verständnis, wenn Sie vor Ort eine Besuchsvereinbarung ausfüllen müssen.

 

Werkstatt- und Produktionsbetrieb

  • Der Betrieb unserer Produktionen ist an all unseren Standorten vollumfänglich gewährleistet.
  • Für die Kundinnen und Kunden unserer Produktions- und Dienstleistungsbetriebe sind wir weiterhin da und freuen uns über Ihre Aufträge.
  • In Innenräumen von Züriwerk sind Hygienemasken zu tragen, sobald sich mehrere Personen in einem Raum befinden.
  • Ausserdem bitten wir Sie als Besucherin und Besucher um Verständnis, wenn Sie vor Ort eine Besuchsvereinbarung ausfüllen müssen.

 

Berufliche Integration

  • Unsere Dienstleistungen im Bereich Berufliche Integration stehen ohne Einschränkung zur Verfügung.
  • In Innenräumen von Züriwerk sind Hygienemasken zu tragen, sobald sich mehrere Personen in einem Raum befinden.
  • Ausserdem bitten wir Sie als Besucherin und Besucher um Verständnis, wenn Sie vor Ort eine Besuchsvereinbarung ausfüllen müssen.
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