Nicht verpassen! Am 8.6.2024

SPIEL OHNE GRENZEN

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Zusammenarbeit mit Angehörigen

Ob Eltern, Geschwister, Verwandte, Freundinnen und Freunde oder Bekannte: Auf die Zusammenarbeit mit Angehörigen, die Bewohnerinnen, Bewohnern oder Mitarbeitenden von Züriwerk nahestehen, legen wir grossen Wert. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie wir die Zusammenarbeit gestalten und wie Sie sich regelmässig über das Stiftungsleben informieren können.

 

Leitlinien «Zusammenarbeit mit Angehörigen»

Damit der Austausch mit Ihnen optimal abläuft und eine starke Dreieckspartnerschaft entsteht, gelten für Fach- und Führungspersonen der Stiftung Züriwerk klare Leitlinien. Diese Leitlinien wurden von einer Gruppe aus Klientinnen, Angehörigen, Fach- und Leitungspersonen erarbeitet und berücksichtigt die Bedürfnisse von allen Seiten. 

Die Leitlinien haben das Ziel, das Miteinander fördern und die Zusammenarbeit zu stärken.

  • Sie legen die Grundlagen für eine transparente Kommunikation und einen respektvollen, wertschätzenden Umgang.
  • Sie fördern den Perspektivenwechsel und klären die Rollen und Erwartungen der Beteiligten.
  • Sie unterstützen die individuellen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten sowie Angehörigen.

Gerne stellen wir Ihnen die Leitlinien in vollem Umfang zum Download zur Verfügung, damit Sie Einblick in unsere Grundsätze und Arbeitsweise erhalten und interne Abläufe nachvollziehen können.

Download Leitlinien “Zusammenarbeit mit Angehörigen”

 

Kurzfassung der Leitlinien

Grundlegende Ziele in der Zusammenarbeit mit Angehörigen

  • Klientinnen und Klienten sollen ihnen wichtige Kontakte pflegen, in belastenden Situationen aufrechterhalten oder wieder aktivieren können.
  • Wir schaffen Transparenz, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit.
  • Wir beziehen die Angehörigen in die Begleitung ein.
  • Wir halten uns an den Datenschutz.

Die Zusammenarbeitskultur

Klientinnen und Klienten von Züriwerk sollen ihren Lebensraum mitgestalten und sich entfalten können. Angehörige teilen oft dieselben Ziele, und doch können die Vorstellungen auseinander gehen. Ein offener Austausch und eine transparente Kommunikation sind deshalb sehr wichtig, um zum gegenseitigen Verständnis zu gelangen.

Ansprechpersonen und Verantwortlichkeiten für Angehörige

  • Jede Klientin und jeder Klient hat eine Koordinationsperson. Sie ist für grundlegende Fragen zuständig. Bei ihr fliessen die Informationen zusammen, sie hat den Überblick.
  • Alltagsangelegenheiten liegen bei der diensthabender Fachperson, die mit der Koordinationsperson kommuniziert und Informationen weiterleitet.
  • Die Abteilungsleitungen sind für die Kommunikation von übergeordneten Themen zuständig, z. B. bei Veränderungen im Umfeld, Konflikte oder Beschwerden.

Transparente Kommunikation und Information

Transparente Kommunikation und Information

Die täglichen Beobachtungen und Entwicklungen bei den Klientinnen und Klienten werden von Fachpersonen festgehalten. Informationen an Angehörige werden mit den Klientinnen und Klienten abgestimmt. Dringende Angelegenheiten werden zeitnah an Angehörige übermittelt.

Gespräche mit Angehörigen

Regelmässige, wertschätzende Gespräche finden statt, informelle und formelle Formate werden genutzt, der zeitliche Rahmen dem Anliegen angepasst. Die Klientinnen und Klienten werden in die Gespräche einbezogen, Ausnahmefälle werden fachlich begründet.

Wenn die Klientin oder der Klient  bestimmte Themen nicht zur Sprache bringen möchte, unterstützen Fachpersonen eine Abwägung von Nutzen und Risiken und eine selbstbestimmte Entscheidung. Gespräche werden auf Augenhöhe geführt.

Umgang mit Konflikten

Konflikte werden als Gelegenheiten für Lösungen betrachtet. Unterschiedliche Ansichten von Angehörigen, Fachpersonen und Klientinnen und Klienten erfordern die Aussprache der persönlichen Meinungen und den Abgleich des Wissenstands, um zu einem gemeinsamen Verständnis zu gelangen.

Loyalitätskonflikte bei Klientinnen und Klienten werden durch Koordinationspersonen oder Abteilungsleiter proaktiv angegangen. Konstruktive, kooperative Gespräche sind zentral, um Lösungen zu finden.

Beschwerdeweg

Ein verbindlicher Beschwerdeweg ist für alle Beteiligten festgelegt und wird beim Eintritt abgegeben. Die Hierarchie für Beschwerden wird aufgezeigt, von Koordinationspersonen bis zur Geschäftsleitung.

Besuche in den Wohnräumen

Besuche werden begrüsst, jedoch ist die Privatsphäre der Bewohner zu wahren. Besuchsregeln werden in Abstimmung mit den Klientinnen und Klienten festgelegt. Angehörige können Klientinnen und Klienten in ihren privaten Räumen treffen. Die Zustimmung der Bewohner ist für die Nutzung gemeinsamer Räume notwendig. Fachpersonen klären Angehörige über aktuelle Regeln auf.

Datenschutz

In der Zusammenarbeit von Klientinnen und Klienten, Angehörigen und Fachpersonen in persönlichen Lebensbereichen beachten Fachpersonen den Datenschutz. Persönliche Informationen werden nur mit Zustimmung weitergegeben, Angehörige werden bei Abmachungen einbezogen.

Gesetzliche Vertretungen müssen innerhalb ihrer Zuständigkeit informiert und in Abmachungen einbezogen werden. Zuständigkeiten und Informationswege werden gemeinsam verbindlich festgelegt.

Die Phasen der Begleitung

In jeder Phase liegt der Schwerpunkt der Begleitung anders und der Einbezug der Angehörigen spielt eine andere Rolle. Hier fassen wir die wichtigsten Stichpunkte zusammen, ausführlichere Informationen finden Sie in den vollständigen Leitlinien.

Erste Begleitphase: Einleben, Zusammenarbeit aufbauen

  • Start in einer Institution kann herausfordernd sein
  • Einbezug von Angehörigen und interdisziplinärem Wissen
  • Individuelle Unterstützung beim Übergang
  • Kommunikation mit Klienten und Angehörigen
  • Engere Zusammenarbeit und treffen von Abmachungen

Zweite Begleitphase: Konsolidieren, Stabilisieren, Entwickeln

  • Festlegung von Gesprächsterminen und Zielen
  • Anpassung an Bedürfnisse der Klienten
  • Regelmässige Gespräche für Stärkung
  • Anpassung bei Veränderungen im Umfeld

Dritte Begleitphase: Austreten, Abschied nehmen

  • Veränderte Bedürfnisse und Angebote
  • Frühzeitige Einbeziehung der Angehörigen
  • Umsichtiger Austrittsprozess
  • Wertschätzender Abschied
  • Intensivere Zusammenarbeit bei Austritten

Mitwirken

Angehörige können bei Veranstaltungen und individuellen Aktivitäten der Klientinnen und Klienten mitwirken. Bei Übernahme von Aufgaben klären alle Beteiligten gemeinsam Details. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ebenfalls sehr willkommen, ausser im direkten Umfeld der eigenen Angehörigen. Weitere Infos: www.zueriwerk.ch/freiwillige.

 

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