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Donnerstag 24. Januar 2019

So soll die UNO-Konvention umgesetzt werden

Das «Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» (UNO-BRK) wurde 2014 von der Schweiz ratifiziert und ist verbindlich. Damit verpflichtet sich die Schweiz, Hindernisse zu beseitigen, mit denen Menschen mit Behinderung konfrontiert sind sowie Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion und Gleichstellung zu fördern. INSOS Zürich gibt Umsetzungsempfehlungen.

Die UNO-Konvention weckt bei Betroffenen und Beteiligten berechtigte Erwartungen. Alle Akteure – Bund, Kantone, Gemeinden, staatliche und nichtstaatliche Organisationen, Verbände und Institutionen – sind nun gefordert, die Rechte für Menschen mit Behinderung umzusetzen.

Autonomie, Selbstbestimmung, Teilhabe

Die UNO-BRK ist kein neues Recht, sondern eine konzentrierte Bekräftigung bereits bestehender Rechte. Als kantonaler Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung sieht sich INSOS Zürich in der Verantwortung, den Umsetzungsprozess aktiv zu fördern und die Grundsätze der UNO-BRK in die Branchenentwicklung einzubeziehen. Wesentliche Grundsätze der UNO-BRK, wie Autonomie, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sind in den Mitglieder-Institutionen von INSOS Zürich schon länger Teil der Kultur und des Betreuungsalltags.

Gemeinsam Massnahmen festlegen

Mit der UNO-BRK erhalten diese Grundsätze jedoch noch mehr Nachdruck und eine neue Qualität. Die Umsetzungsvorschläge sollen den Mitglieder-Institutionen als Anregung dienen, sich zusammen mit den betroffenen Menschen intensiv mit den einzelnen Forderungen und Auswirkungen der UNO-BRK zu befassen, gemeinsam Massnahmen festzulegen und umzusetzen.
(Textauszug: Jolanda Lötscher, INSOS)

Umsetzungsvorschläge UNO-Konvention

 

 

 

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