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Passende Begleitung nach IBB

Individueller Betreuungsbedarf

Was sind Wohntaxen und Subventionsbeiträge? Wie setzen sie sich zusammen? Regina Klemenz, Bereichsleiterin Wohnen, erklärt anschaulich, wie die Begleitleistungen jedes einzelnen Bewohnenden ermittelt werden.

Zum Beitrag

Passende Begleitung nach IBB

Text Regina Klemenz

Stellen wir uns einen jungen Bewohner der Stiftung vor: M. ist ein aktiver, entdeckungsfreudiger Mann, der bis vor Kurzem bei seinen Eltern gelebt hat. Wie für jeden jungen Menschen ist der Auszug aus dem Elternhaus ein wichtiger und herausfordernder Übergang. Der Mann muss seine Rolle in der neuen Wohngemeinschaft finden, sich an den Alltag in der Institution gewöhnen und den Zugang zu unterschiedlichen – für ihn neuen Personen – gestalten. Dazu kommt, dass er Autismus hat und seine Umwelt und alles, was ihn umgibt, auf seine Art und Weise wahrnimmt. Nun, es ist unser expliziter Auftrag, diesem Bewohner eine möglichst passende Begleitung zu garantieren. Seine Unterstützung soll kein Standard-Paket sein, sondern seinem individuellen Bedarf entsprechen. Sie soll sich auf seine persönlichen
Bedürfnisse und Ressourcen beziehen und an seinem Entwicklungspotenzial anknüpfen. Eine solche Begleitung verlangt eine entsprechende Finanzierung.

Einstufung über eine individuelle Bedarfsbemessung
Im Bereich Wohnen wird zwischen zwei Leistungsbereichen unterschieden: dem Bereich der Grundleistungen und dem Bereich der individuellen Begleitung. Die Grundleistungen werden von den Bewohnenden direkt über die Taxen, die individuellen Begleitleistungen über kantonale Beiträge finanziert. Bis 2014 wurde pro Bewohnerin bzw. Bewohner ein einheitlicher Betrag ausbezahlt. Seit 2014 werden die Betriebsbeiträge aufgrund der individuellen Einstufung, des IBB-Einstufungssystems, entrichtet. Die Abkürzung IBB steht für individueller Betreuungsbedarf (siehe auch Grafik unten). Auf diese Weise sollen Institutionen nach ihren effektiv erbrachten Leistungen bezahlt werden. Entsprechend wichtig ist für uns die Frage, wie ein solcher Betreuungsbedarf berechnet wird. Der IBB wird mittels eines Einschätzungsrasters pro Person bei Eintritt ermittelt und regelmässig überprüft. Das IBB-Einschätzungsraster umfasst verschiedene Themenbereiche. Abgebildet werden können Leistungen, die sich beispielsweise auf körperliche und soziale Bedürfnisse, auf Mobilität und Teilhabe beziehen. Beim jungen Mann aus dem Beispiel sieht das folgend aus:

Unterstützung, um die Welt zu entdecken
IBB-Indikator Mobilität, Freizeitgestaltung

M. ist gerade volljährig geworden. Er soll trotz und mit seiner Beeinträchtigung die Chance haben, die Welt zu entdecken und an ihr teilzuhaben, so wie andere junge Menschen auch. Er hat das Recht, mobil zu sein, sich fortzubewegen, Orte aufzusuchen, wo junge Menschen sind, oder Ausflüge zu geniessen. Dazu braucht M. einen Chancenausgleich, das heisst, Hilfe von Fachpersonen, die ihm eine neue Tätigkeit oder einen neuen Ort zeigen, sie mit ihm ausprobieren oder ihn verbal anleiten, Wege allein zu gehen.

Unterstützung, um zu verstehen und verstanden zu werden
IBB-Indikator Soziale Integration

Da M. ohne verbale Sprache kommuniziert, geht es bei ihm darum, die ihm eigene Weltwahrnehmung zu entschlüsseln und ihm Hilfe zur Kommunikation anzubieten. Er kann mit gezielter Unterstützung lernen, was das Umfeld von ihm möchte und wie er sich ins soziale Leben einbringen kann. Dazu braucht M. Fachpersonen, die mit ihm Kommunikationshilfen, zum Beispiel auch Formen der unterstützten Kommunikation (Piktogramme, elektronische Hilfsmittel), erarbeiten, diese mit ihm einüben und ihn einfühlsam verstehen lernen.

Umfassende Überprüfung des IBB im Jahr 2023
Die beispielhaft beschriebene Begleitung geht über die Grundbetreuung wie Essenbereitstellen oder Gruppenfreizeitaktivitäten hinaus und muss entsprechend finanziert werden. Die IBB-Einschätzung gibt uns die Möglichkeit, in einem Raster die Betreuungsleistungen gezielt abzubilden, je nach Häufigkeit gibt es einen hohen oder niederen Betrag. Letztlich geht es darum, dass der junge Mann das bekommt, worauf er ein Recht hat, und die von der Institution erbrachten Leistungen finanziert werden. Der IBB ist von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, den Möglichkeiten der Person oder auch von deren sozialen Umfeld und der Lebenssituation abhängig. Er ist bei keinem Menschen statisch, sondern verändert sich über die Zeit. Darum sind wir als Einrichtung in der Verantwortung, den IBB regelmässig zu überprüfen. In der Stiftung haben wir 2023 eine umfassende Überarbeitung der IBB-Einstufungen gestartet. Wir wollen Leistungen, die bis anhin nicht in die IBB-Einstufungen eingeflossen sind oder sich über die Jahre verändert haben, korrekt abbilden. Dies ist zwingend notwendig, damit ein engagiertes und achtsames Begleiten finanziert werden kann.

Die IBB-Ermittlung als Ausgangspunkt für passende Leistungen
Mit dem IBB wurde 2014 ein erster Schritt dahin getan, die unterschiedlichen Bedarfe der Personen mit Beeinträchtigung in die Leistungsfinanzierung einfliessen zu lassen. 2024 führt der Kanton Zürich mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Subjektfinanzierung ein. Aktuell werden Instrumente entwickelt, die es in Zukunft noch besser möglich machen, den individuellen Bedarf, und auch den Willen der leistungsbeziehenden Person selbst, ganz zum Ausgangspunkt für die Zuteilung der Ressourcen zu machen. Die Bedarfsermittlung wird uns also auf fachlicher Ebene auch in Zukunft beschäftigen. Vorerst bleibt das System IBB in einer Einrichtung wie unserer aber bestehen. In diesem Zusammenhang soll deshalb abschliessend ein Punkt besonders hervorgehoben werden. Egal welches Ermittlungssystem wir verwenden, es wird immer darum gehen, die Ermittlung von Begleitbedarf an die aus agogischer Sicht grundlegenden Fragen zu koppeln: Was möchte die Person? Was braucht sie an Begleitung, um möglichst gelingend teilhaben zu können? Im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Leistungen immer mit Blick auf das Ziel der möglichst hohen Lebensqualität und bestmöglichen Teilhabe ermittelt und vor allem mit der leistungsbeziehenden Person zusammen entschieden werden.

– Die Taxerträge der Stiftung Züriwerk sind für die Bewohnenden die Pensionskosten (Zimmer und Mahlzeiten) und ein Anteil der Betreuung. Die Finanzierung erfolgt durch eigene Mittel der Bewohnenden beispielsweise IV-Rente, Ergänzungsleistungen und/oder Hilflosenentschädigung.
– Die Subventionserträge der Stiftung Züriwerk sind die Betreuungskosten, die über dem durch die Bewohnenden getragenen Anteil liegen. Sie werden durch den Kantonsbeitrag abgedeckt.
– Der individuelle Betreuungsbedarf wird durch das IBB-Einstufungssystem erhoben (siehe Erklärung oben). Jede Einstufung muss beim Kantonalen Sozialamt zur Prüfung eingereicht werden.

 

 

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